Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen erbracht durchCleanYourCityGreen - Marcel Jahn, Schönhauser Allee 56, 10437 Berlinim Folgenden "CleanYourCityGreen"
1. Vertragsgegenstand und Preis
Preis und Umfang der Dienstleistung richten sich nach dem individuellen Angebot von CleanYourCityGreen. Der Vertrag kommt zustande, sobald das beauftragende Unternehmen das Angebot im Kundenportal von CleanYourCityGreen oder per E-Mail annimmt, spätestens mit dem ersten Einsatz.
Bei Beauftragung regelmäßig wiederkehrender Dienstleistungen gilt der erste vollständige Kalendermonat als Testmonat. In dieser Zeit können beide Vertragsparteien den Vertrag täglich und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Die Abrechnung im Testmonat erfolgt entweder pauschal oder minutengenau – entsprechend der im Angebot vereinbarten Form. Wird der Vertrag während des Testmonats gekündigt, erfolgt die Abrechnung rückwirkend stets minutengenau.
Nach Ablauf des Testmonats wird grundsätzlich pauschal abgerechnet und der Vertrag ist fortan mit einer Frist von zwölf Wochen zum Monatsende kündbar. Bei einer vorausgegangenen minutengenauen Abrechnung wird die Pauschale durch CleanYourCityGreen auf Basis der durchschnittlichen Einsatzdauer im Testmonat festgelegt.
Die Rechnungslegung für wiederkehrende Leistungen erfolgt jeweils am 1. Kalendertag des Folgemonats. Rechnungen sind sofort fällig. Hat das beauftragende Unternehmen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, gilt die Rechnung zugleich als Pre-Notification; der Einzug erfolgt frühestens am 2. Bankarbeitstag des Monats.
Entsprechend den Bestimmungen des Rahmentarifvertrags für die Gebäudereinigung wird für Arbeiten zwischen 22:00 und 5:00 Uhr ein Zuschlag von 30 %, an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von 80 %, sowie am Tag der Arbeit, an Silvester und an den Weihnachtsfeiertagen ein Zuschlag von 200 % erhoben. Bei gleichzeitiger Voraussetzung mehrerer Zuschläge wird lediglich der höchste angewendet.
Sollten auf Seiten von CleanYourCityGreen nach Vertragsbeginn Kostensteigerungen aufgrund von Tarifabschlüssen oder Rechtsvorschriften entstehen, ist CleanYourCityGreen berechtigt, diese Erhöhungen jederzeit entsprechend geltend zu machen.
2. Art und Umfang der Leistung im Allgemeinen
CleanYourCityGreen verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sach- und fachgerecht sowie fristgerecht auszuführen. Auf Wunsch wird hierfür ein Leistungsverzeichnis erstellt.
CleanYourCityGreen stellt die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung. Dabei verpflichtet sich CleanYourCityGreen, zuverlässiges Personal einzusetzen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Melde- und Nachweispflichten erfüllt sind, sowie alle bei CleanYourCityGreen angestellten Arbeitskräfte übertariflich entlohnt werden.
Die Bereitstellung der für die vertraglich festgelegten Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel obliegt CleanYourCityGreen und ist im Preis inkludiert. Verbrauchsmaterialien, die nicht im Rahmen einer gewöhnlichen Unterhaltsreinigung zum Einsatz kommen (Spülmaschinentabs, Entkalker f. Kaffeemaschinen, Geschirrspülmittel, etc.) und Hygieneartikel (Toiletten- oder Handtuchpapier, Handseife, etc.) sind hiervon ausgenommen und werden bei Bedarf separat in Rechnung gestellt.
Das beauftragende Unternehmen stellt einen anforderungsgerecht dimensionierten Lagerbereich, Wasser (kalt und warm) sowie Strom unentgeltlich zur Verfügung.
CleanYourCityGreen bringt ökologische Reinigungsmittel zum Einsatz, wo immer es technisch möglich ist und legt den Fokus auf Nachhaltigkeit in allen Bereichen der Reinigungsarbeiten.
3. Auftragserfüllung, Ausfallregelung & Nacharbeiten
Das beauftragende Unternehmen übergibt CleanYourCityGreen ein vollständiges Set an Schlüsseln/Transpondern für jede regelmäßig im Objekt einzusetzende Reinigungskraft sowie ein zusätzliches Set, um Flexibilität in der Planung und bei kurzfristigen Vertretungen, wie im Krankheitsfall, zu gewährleisten.
Sollten Mitarbeitende von CleanYourCityGreen durch Urlaub oder Krankheit verhindert sein, organisiert CleanYourCityGreen eine Vertretung. Die Einsatzzeiten der Vertretung können nach Absprache vom gewohnten Rhythmus abweichen.
Einsätze, die aufgrund von Umständen auf Seiten des beauftragenden Unternehmens nicht wie geplant durchgeführt werden können – z. B. wegen gesperrter Zugänge, belegter Räumlichkeiten, Stromausfall oder fehlender Schlüssel –, werden ungeachtet dessen zum vereinbarten Preis berechnet. Dasselbe gilt für Einsätze, die mit weniger 2 Werktagen Vorlauf (Mo – Fr) abgesagt werden.
An gesetzlichen Feiertagen ruht die Arbeit regulär auch bei CleanYourCityGreen. Mitarbeitende erhalten in dieser Zeit die gesetzliche Lohnfortzahlung. Dadurch verursachte Einsatzausfälle führen nicht zu einer Kürzung der monatlichen Pauschale oder des vertraglich vereinbarten Entgelts. Ersatztermine werden als zusätzliche Einsätze behandelt und entsprechend berechnet. Aus Kulanz bemüht sich CleanYourCityGreen auf Nachfrage um die Verschiebung betroffener Termine, ohne diese gesondert in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Für Einsätze, deren Ausführung direkt an Feiertagen gewünscht wird, gelten Zuschläge gemäß Punkt 1 dieser AGB.
Qualitätsbezogene Einwände hinsichtlich der Dienstleistungen von CleanYourCityGreen müssen innerhalb eines Werktags (Mo – Fr) nach dem erfolgten Einsatz über das Kundenportal von CleanYourCityGreen oder per E-Mail erhoben werden. Andernfalls gelten die Dienstleistungen als vertragsgemäß erfüllt.
Bei berechtigten Mängeln hat CleanYourCityGreen Anspruch auf zwei Nachbesserungsversuche innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist. Bleibt der Erfolg aus, kann eine Minderung des Preises für den betreffenden Einsatz erfolgen.
4. Haftung & Personalsicherung
CleanYourCityGreen haftet für alle Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten*) übernimmt CleanYourCityGreen die Haftung für jegliches Verschulden dieser Personen, unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit.
Sofern die Schäden lediglich auf einer leichten Fahrlässigkeit beruhen und ausschließlich Kardinalpflichten* betreffen, ist die Haftung von CleanYourCityGreen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn zugleich ein anderer der vorstehend genannten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
* Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Die zuvor beschriebenen Haftungsregelungen gelten für alle Arten von Schadensersatzansprüchen, unabhängig von ihrem Rechtsgrund. Dies umfasst Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, etwa bei Mängeln, Pflichtverletzungen aus dem Vertragsverhältnis oder unerlaubten Handlungen. Zudem gelten sie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Um eine ordnungsgemäße Ausführung der Reinigungsarbeiten zu gewährleisten, stellt das beauftragende Unternehmen vor dem ersten Einsatz alle relevanten Informationen über besondere Anforderungen (Reinigungsanleitungen für besondere Oberflächen, Umgang mit sensiblen Gegenständen, etc.) oder potenzielle Risiken per E-Mail zur Verfügung. Sollte dieser Verpflichtung nicht nachgekommen werden und es infolgedessen zu Schäden kommen, haftet CleanYourCityGreen nicht für den entstandenen Schaden.
Im Falle eines Schadens verpflichtet sich das beauftragende Unternehmen, CleanYourCityGreen innerhalb von drei Werktagen per E-Mail zu informieren. Zusätzlich ist das beauftragende Unternehmen dazu verpflichtet, CleanYourCityGreen alle erforderlichen Unterlagen und Rechnungen, die zur Regulierung eines Schadens durch die Versicherung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Die Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen bleibt hiervon unberührt; ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit Schadensansprüchen ist ausgeschlossen.
Während der Geschäftsbeziehung sowie für zwei Jahre danach dürfen weder Subunternehmende noch Mitarbeitende von CleanYourCityGreen abgeworben, beschäftigt oder in ihrer Geschäftsbeziehung zu CleanYourCityGreen beeinflusst werden – auch nicht indirekt. Diese Verpflichtung gilt ebenfalls für Mitarbeitende, die bis zu sechs Monate nach Vertragsende ausscheiden, und ist auf Deutschland beschränkt. Verstößt das Unternehmen gegen diese Regelung, ist CleanYourCityGreen berechtigt, das dreifache Jahresgehalt bzw. die dreifache Jahresvergütung der betroffenen Person mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
5. Verschwiegenheit und Datenschutz
Im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung verpflichten sich CleanYourCityGreen und das beauftragende Unternehmen zur Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen, die sie erhalten oder austauschen. Dies gilt für explizit als vertraulich gekennzeichnete Dokumente und für Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Natur oder den Umständen ihrer Übermittlung ergibt.
Alle Personen, die im Auftrag von CleanYourCityGreen tätig sind, wurden in Bezug auf Datenschutz sensibilisiert und unterliegen vertraglich einer strengen Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich aller Informationen, die das beauftragende Unternehmen und dessen Geschäftstätigkeit betreffen.
Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung und die Einhaltung des Datenschutzes bleiben auch nach Beendigung der geschäftlichen Zusammenarbeit bestehen.
6. Referenzmarketing
Im Sinne einer transparenten Nutzung der geschäftlichen Beziehung räumt das beauftragende Unternehmen CleanYourCityGreen das Recht ein, Unternehmensnamen, Firmenlogo, den Umfang der beauftragten Arbeiten sowie Fotos öffentlich zugänglicher Bereiche und solcher, auf denen nicht eindeutig erkennbar ist, welcher Kunde dargestellt wird, zu Referenzzwecken auf der Website, in Social-Media-Kanälen sowie in allen Arten von Werbematerialien, gedruckt oder digital, zu verwenden. Diese Zustimmung dient ausschließlich Marketingzwecken und umfasst keine weiteren Rechte zur Offenlegung vertraulicher Informationen oder Geschäftsgeheimnisse.
Das beauftragende Unternehmen kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen. Für bereits erfolgte Weiterverbreitung von Inhalten durch Dritte vor dem Widerruf kann CleanYourCityGreen nicht verantwortlich gemacht werden.
7. Schlussbestimmungen
Individuelle Änderungen, Abweichungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von dieser Schriftformklausel.
Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Alle Preise verstehen sich stets zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gerichtsstand ist Berlin.
Stand: 19.06.2025
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